Wann macht eine nachträgliche oder auch zusätzliche Wärmedämmung der Fassade von Außen Sinn?Es gab Zeiten, da spielten die Heizkosten eine untergeordnete Rolle. Die Feuerung wurde kontinuierlich mit Kohle in den verschiedensten Variationen bestückt. Kohlen waren billig und ausreichend verfügbar. Die Auswirkungen der Verbrennung fossiler Rohstoffe auf das Weltklima waren nur wenigen im Bewusstsein. Die breite Öffentlichkeit nahm davon keine Notiz. Erst mit den steigenden Energiekosten rücken die Betriebskosten immer mehr in das Blickfeld der Mieter und Hausbesitzer. Schon mit der Einführung der Energieeinsparverordnung(EnEV) 2002/2004 wurden wichtige Kriterien zur Einsparung von Heizenergie festgelegt und damit ein Anreiz zur Senkung des CO2 Ausstoßes geschaffen. Ein Referentenentwurf für eine novellierte Fassung liegt bereits vor. Mieter von Wohnungen spüren die Kostenexplosionen besonders an den hohen Nachzahlungen. Eigenheimer haben einen noch besseren Vergleich an Hand der vorliegenden Rechnungen für Gas oder Öl.Danach ist energiesparendes Bauen bei neu zu errichtenden zur Pflicht geworden. Für Gebäude im Bestand besteht noch keine Pflicht zur Verbesserung des Wärmeschutzes. Allerdings sind die gesetzlichen Kriterien bei der Rekonstruktion oder bei Umbauten einzuhalten. Es macht aber durchaus Sinn auch bei Gebäuden ohne Umbauabsichten über eine Verbesserung des Wärmeschutzes nachzudenken. Zumal finanzielle Anreize durch die Ausreichung von Fördermitteln die Kosten reduzieren könen. Neben der Wirtschaftlichkeit kann aber auch der Wille zur CO2 Reduzierung ausschlaggebend sein.
Mein eigenes Haus soll dafür als Beispiel angeführt werden.
Ein vorhandener Glasanbau und ein geringer Dachüberstand sowie die Ausführung der Eingangstür sind als Zwangspunkte anzusehen. Sollten aber im Ernstfall keine Behinderung darstellen. Für alle Sonderfälle gibt es auch Lösungen.
Für zwei Wände wird ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit einer Holzweichfaserdämmung von 6 cm (WLG 040) gewählt. Für die übrigen Wände wird ein Dämmsystem von 8cm Dicke bestehend aus einer Lattung mit Gefachdämmung (4cm) und einer zusätzlichen Dämmplatte von 4cm.
Der damit berechnete Heizwärmebedarf qh von 95,19 kWh/(m²*a) entspricht einem Primärenergiebedarf von 217,53 kWh/(m²a). Der zulässige Wert nach EnEV 2004 beträgt 259,4 kWh/(m²a).
Unabhängig davon können überschlägig die Kosten wie folgt aufgeteilt werden.
1/3 entfallen auf die Dämmstoffe
das restliche Drittel sind die Lohnkosten für die Ausführung.
Bei einer möglichen Optimierung der Dämmung erhöht sich der Preis der Dämmung entsprechend. Die übrigen Kosten werden aber nur unwesentlich höher. Damit verbessert sich bei größerer Dämmstoffdicke die Effektivität der gesamten Maßnahme.
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